Das Bundesarbeitsministerium hat den Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2014 bekannt gegeben. Hiernach sollen die Werte der Sozialversicherung ab dem 1. 1. 2014 steigen.
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (z. B. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), erhöht sich auf 2.765 €/Monat (2013: 2.695 €/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.345 €/Monat (2013: 2.275 €/Monat).
Beitragsbemessungsgrenze West |
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Renten- und Arbeitslosen-versicherung (Monat/Jahr) |
5.950 €/71.400 € |
knappschaftliche Rentenversicherung (Monat/Jahr) |
7.300 €/87.600 € |
Kranken- und Pflege-versicherung (Monat/Jahr) |
4.050 €/48.600 € |
Beitragsbemessungsgrenze Ost |
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Renten- und Arbeitslosen-versicherung (Monat/Jahr) |
5.000 €/60.000 € |
knappschaftliche Rentenversicherung (Monat/Jahr) |
6.150 €/73.800 € |
Kranken- und Pflege-versicherung (Monat/Jahr) |
4.050 €/48.600 € |
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 53.550 € (2013: 52.200 €). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. 12. 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat versichert waren, steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 48.600 € (2013: 47.250 €).
Hinweis: Die Sozialversicherungs-Rechengrößen-verordnung 2014 muss noch endgültig verabschiedet werden. Allerdings ist mit einer Änderung der Werte nicht zu rechnen, da es sich um statistische Rechengrößen handelt.
(Veröffentlichung: 11/13)Alle Beiträge sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für den Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Volkmar Stier
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