Während ELENA, das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises, in Kürze eingestellt wird, verzögert sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte. Ab Inkrafttreten des ELENA-Aufhebungsgesetzes am Tag nach seiner Verkündung sind Arbeitgeber von den elektronischen Meldepflichten befreit. Dann werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten ELENA-Daten unverzüglich gelöscht. Bund und Länder sollen zudem einen neuen Termin und die weitere Vorgehensweise für den Start der „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) abstimmen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
(Veröffentlichung: 12/11)Alle Beiträge sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für den Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Volkmar Stier
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